Wir haben nachgefragt:
Auf die Frage der Ausschussvorsitzenden des PuKA, Frau Henkels, verweist Frau Preuß auf die bestehende Altstadtsatzung, in der z. B. glänzende Ziegel ausgeschlossen werden. Da PV-Anlagen i.d. R. glänzende Dachaufbauten darstellen, wäre die Installation nach der Satzung ausgeschlossen. Allerdings gab es bei der Aufstellung der Altstadtsatzung noch keine PV-Anlagen. Außerdem sind mittlerweile auch farbige und nicht glänzende Anlagen auf dem Markt, die sich in das bestehende Bild integrieren würden. Von Seiten der Verwaltung gibt es die Empfehlung, bei dem Wusch einer Installation an die Verwaltung heranzutreten, um von Fall zu Fall eine Entscheidung zu treffen, da eine Befreiung / Ausnahmeregelung möglich sei. Von einer Änderung der Altstadtsatzung wird seitens der Verwaltung dringend abgeraten, da sich die bestehende Satzung mit ihren Regelungen schon oft als sehr gut und hilfreich erwiesen habe.

E. Riegelmann