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VERMERK

Dezember 2012

Was ändert sich zum 1. Januar 2013 auf Landes- und Bundesebene?

 

Recht

Änderungen Landesebene:

  1. Sicherungsverwahrungsgesetz (Niedersachsen)
    • Niedersachsen hat als erstes Bundesland ein verfassungsgemäßes Gesetz zur Sicherungsverwahrung und hält damit die Frist des BVerfG vom 31. Mai 2013 deutlich ein.
    • Niedersachsen muss keinen Sicherungsverwahrten mangels Rechtsgrundlage freilassen.
  2. Hinterlegungsgesetz (Niedersachsen)
    • Das Gesetz zur Hinterlegung von Geldern bei den Gerichten wird an den modernen Zahlungsverkehr angepasst.

 

Finanzen

Änderungen Landesebene:

Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (Niedersachsen) 

  • Einführung eines Altersgeldes für Beamte, die den Staatsdienst verlassen und nun nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden.
  • Der Wechsel aus und in den Staatsdienst wird dadurch erleichtert.

 

Änderungen Bundesebene: 

  • Elektronische Lohnsteuerkarte (Freibeträge müssen eingetragen werden).
  • Rückwirkend zum 1. Januar 2013 beschlossen werden im Januar:
    • Erhöhung Grundfreibetrag auf 8130 Euro.
    • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen auf 7 Jahre statt 10 Jahre.

 

  • Erhöhung der „Übungsleiterpauschale“ auf 2.400 Euro.
  • Wehrsold und Taschengeld von freiwilligen Wehrdienstleistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden wird steuerfrei gestellt.

 

Inneres

Änderungen Landesebene:

Sportfördergesetz (Niedersachsen) 

  • Bündelung und Verstetigung der Fördermittel an den Landessportbund.
  • Bürokratieabbau bei Sportförderung.
  • Überproportionale Beteiligung des Sports, der Wohlfahrtsverbände und anderer Destinatäre der Glücksspielabgabe an Mehreinnahmen aus dem Glücksspiel.
  • Einführung einer festen Fördersumme von 1,5 Millionen Euro für die Verbraucherzentrale Niedersachsen und Beteiligung an Mehreinnahmen aus Glücksspielabgabe.

 

Energie und Umwelt

Änderungen Bundesebene:

Energetische Gebäudesanierung

Im Zuge eines neuen Programms werden Einzelmaßnahmen mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst. Die Bundesregierung stellt ab 2013 rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um das Energiesparen in Gebäuden zu forcieren. Damit stehen neben einem anderen Programm für zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank zunächst einmal 1,8 Milliarden Euro bis Ende des Jahres zur Verfügung.

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage erhöht sich auf ca. 5,3 Cent/kWh. Darüber hinaus werden die Netzungsgebühren voraussichtlich um 0,5 auf 7 Cent/kWh erhöht werden. Durch die neuen Haftungsregelungen im Offshore-Bereich sind max. 0,25 Cent/kWh zu erwarten.

FFH-Gebiete

Müssen zum Jahreswechsel der EU gemeldet werden. Niedersachsen bereitet einen Erschwernisausgleich für die privaten Grundbesitzer vor.

Elektroautos

Reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen mit Erstzulassung vom 

  1. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Weitere Steueranreize gibt es für Elektroautos als Dienstwagen. Gehört ebenfalls zum Jahressteuergesetz 2013.

 

Soziales

Änderungen Landesebene:

Meldepflicht für Krebserkrankungen

Der Niedersächsische Landtag hat während seiner Dezember-Sitzung die generelle Meldepflicht bei Krebserkrankungen beschlossen. Das von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP eingebrachte Gesetz über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (GEKN) tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Mit dem neuen Krebsregistergesetz wird der bisherige Meldemodus durch die generelle Meldepflicht der behandelnden Ärzte und Zahnärzte ersetzt. Eine umfassende Datenerhebung und damit auch die Meldepflicht sind erforderlich, um die Ursachenforschung von Krebserkrankungen und die Datenlage des Krebsregisters zu verbessern.

Förderung der künstlichen Befruchtung

Am 17. Juli 2012 hat die Landesregierung beschlossen, sich an dem Bundesprogramm zur finanziellen Entlastung ungewollt kinderloser Paare bei einer künstlichen Befruchtung zu beteiligen. Die Förderrichtlinie des Bundes sieht vor, dass Bund und Länder neben der 50 %igen Kostenübernahme durch die Krankenkassen gemeinsam weitere 25 % übernehmen. Der Eigenanteil betroffener Paare wird somit um die Hälfte reduziert. Im Falle eines vierten Versuchs einer künstlichen Befruchtung sollen künftig 50 % der Kosten gemeinsam durch Bund und Länder übernommen werden. Die neue Förderung startet am 1. Januar 2013. 

Hintergrundinfo: 

2004 hat die rot-grüne Bundesregierung die Kostenübernahme bei der Kinderwunschbehandlung stark eingeschränkt. Gerade für durchschnittlich verdienende Paare mit Kinderwunsch ist der gegenwärtige Finanzierungsmodus – 50 % Eigenanteil bei den ersten drei Behandlungen – eine unüberwindbare Hürde

 

Änderungen Bundesebene:

Rentenbeitrag sinkt auf 18,9 Prozent – tiefster Wert seit 16 Jahren!

  • Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozent. Er wird dann bei 18,9 Prozent liegen. Grund: Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland führt auch in diesem Jahr zu einem Plus in der Rentenkasse.
  • Mit der im Gesetz vorgesehenen Absenkung werden Beschäftigte und Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr um jeweils rund 3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Das bedeutet für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer real mehr Nettoeinkommen und lässt positive Auswirkungen auf die Konsumnachfrage erwarten. Gerade die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen profitieren. Und bei den Arbeitgebern sinken die Arbeitskosten. Bund, Länder und Gemeinden müssen weniger Beiträge für ihre Beschäftigten zahlen. Der Bund muss der Rentenversicherung weniger zuzahlen. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz entsprechend angepasst:

Der Beitragssatz sinkt von derzeit 26 Prozent auf 25,1 Prozent.

  • Die geplante Senkung der Rentenversicherungsbeiträge ist ein starkes Signal an die Unternehmer, dass es die unionsgeführte Bundesregierung ernst meint mit ihrem Versprechen, die Lohnnebenkosten zu senken. Insbesondere den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen gibt die Beitragsenkung von 19,6 Prozent auf voraussichtlich 19 Prozent weitere Spielräume für wichtige Investitionen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird hart erarbeitetes Geld zurückgegeben. Diese Maßnahme kann zu einer Entlastung von rund 6 Milliarden Euro führen. Sie trägt dazu bei, die Binnenkonjunktur anzukurbeln und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.
  • Umso unerfreulicher sind Stimmen aus der Opposition, die eine Beitragssenkung ablehnen. Damit würde den Menschen in diesem Lande ihr hart erarbeitetes Geld vorenthalten werden. Dies ist angesichts von Überschüssen in Rentenkassen von rund 29 Milliarden Euro nicht hinnehmbar. Das Geld aus der Beitragssenkung ist bei den Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in jedem Fall besser aufgehoben als beim Staat.

Abschaffung der Praxisgebühr

Die 10 Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal entfällt. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

Erhöhung der SGB II-Leistungen („Hartz IV“)

Die rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht

Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Beim Start von Hartz IV im Jahr 2005 waren es 345 Euro. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.

  • Die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung erhöhen sich zum 1. Januar 2013. Auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten mehr. Die Regelbedarfe erhöhen sich zum 1. Januar 2013 um 2,26 Prozent.
  • Ein alleinstehender Erwachsener erhält monatlich 382 Euro Grundsicherung, 2012 waren es 374 Euro, 2011 demgegenüber 364 Euro. Die Fortschreibung gilt auch für Langzeitarbeitslose, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen.
  • Die Regelbedarfsstufen für die sonstigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft steigen zum 1. Januar 2013 anteilig. Erstmals erhöhen sich auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche. Diese waren seit dem Inkrafttreten der neuen Regelbedarfsermittlung zum 1. Januar 2011 nicht angepasst worden.

Regelbedarfe im Jahr 2013 gegenüber 2012

Regelbedarfsstufe 1 – Alleinlebende: 382 Euro (8 Euro mehr) 

Regelbedarfsstufe 2 – Paare/Bedarfsgemeinschaften: 345 Euro (8 Euro mehr) 

Regelbedarfsstufe 3 – Erwachsene im Haushalt anderer: 306 Euro (7 Euro mehr)

Regelbedarfsstufe 4 – Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 289 Euro (2 Euro mehr)

Regelbedarfsstufe 5 – Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 255 Euro (4 Euro mehr) 

Regelbedarfsstufe 6 – Kinder von 0 bis 6 Jahre: 224 Euro (5 Euro mehr)

 

Pflegeversicherung: mehr Leistungen für Demenzkranke und Menschen mit geistiger  Behinderung

Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Auch in Stufe I und II gibt es Erhöhungen. Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär gibt es je Bedürftigen 200 Euro zusätzlich. Bei Gründung einer Pflege-WG gibt es zeitlich befristet eine Förderung von Umbauten von 2.500 Euro pro Person – maximal 10.000 Euro. Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert.

 

Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Änderungen Bundesebene: 

Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber:

  • Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte werden zum 1. Januar 2013 erhöht. Das bedeutet: sowohl Minijobber als auch Minijobber können mehr hinzu verdienen. Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Für Minijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
  • Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern. Sie erwerben einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen. Auf Antrag können sie von der Rentenversicherung befreit werden.

Hintergrund:

Die Entgeltgrenzen bestanden seit Einführung der Minijobs im Jahr 2003 unverändert.

Nun werden sie erstmals an die seither erfolgte Lohnentwicklung angepasst.

Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.

Elektrofahrzeuge fahren künftig 10 Jahre steuerfrei!

  • Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen (mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015) werden für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Dasselbe gilt auch für auch Brennstoffzellenfahrzeuge. Bisher fahren nur Elektro-und Brennstoffzellen-Pkw für fünf Jahre steuerfrei. Entsprechende Erstzulassungen vom 01. Januar 2016 bis 31.

Dezember 2020 werden für fünf Jahre lang Kfz-steuerbefreit.

  • Bei der Dienstwagenbesteuerung wird (Einkommensteuergesetz) der Nachteil des derzeit höheren Listenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen.
  • Diese Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes setzen einen Teil des „Regierungsprogramms Elektromobilität“ um.

Neuer EU Führerschein kommt – Vereinheitlichung auf EU-Ebene ist die Folge!

  • Die dritte EG-Führerscheinrichtlinie bringt uns die Einführung neuer Fahrerlaubnisklassen, Änderungen des Führerscheinformates, der Gültigkeit sowie modifizierte Sicherheitsmerkmale. Ab 2013 wird der neue EU-Führerschein in allen Mitgliedsstaaten eingeführt. Die Einführung der EU Fahrerlaubnis in Kartenform soll die Vielzahl der Führerscheinarten reduzieren. Der neue EU-Führerschein in Scheckkartenformat soll mehr Übersichtlichkeit, einen erhöhten Schutz vor Fälschungen bieten sowie den Führerscheintourismus innerhalb der EU unterbinden. Ab 2013 können sich dann alle Führerschein-Besitzer in der EU mit einem einheitlichen Führerschein ausweisen.
  • Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist zukünftig begrenzt, das heißt, der neue Führerschein ist nicht mehr lebenslang gültig, er muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Für die Fahrerlaubnisklassen für PKW und Krafträder bleibt der neue Führerschein 10 Jahre rechtsgültig. Optional können jedoch die Mitgliedsstaaten die Gültigkeit auf 15 Jahre heraufsetzen.

Änderungen in der KFZ-Versicherung im Jahr 2013

  • Ab 2013 findet ein neues Risikomerkmal Berücksichtigung, wenn es um die Einteilung der Typklassen geht. In Zukunft wird sowohl das Alter des Versicherungsteilnehmers als auch das Alter des jüngsten Fahrzeugnutzers mit in die Einteilung einbezogen.
  • Die neuen Typklassen gelten ab dem 1. Januar 2013 und dienen den Versicherungen als Orientierung, wie hoch die Beiträge für die Kfz-Versicherung anzusetzen sind und in welche Klasse Neukunden einzustufen sind. Anhand der neuen Statistik wird fast jedes zweite Auto in Deutschland in eine neue Typklasse umgestuft. In mehr als 90 Prozent

der Fälle erfolgt eine Umstufung jedoch nur in jeweils eine Stufe höher oder tiefer. Sollte ihr Fahrzeug von der Umstufung bei den Regional- und Typklassen betroffen sein, müssen sie im ungünstigsten Fall jährlich bis zu 500 Euro mehr für die KfzVersicherung zahlen.

  • Für den Abschluss von Neuverträgen gelten die neuen Typ- und Regionalklassen bereits ab dem 1. Januar 2012. Für bestehende Vertragskunden treten die Änderungen zum 1. Januar 2013 in Kraft. Sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung zu diesem Zeitpunkt kündigen wollen, achten Sie auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. In der Regel muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. November 2012 bei Ihrem Versicherungsunternehmen vorliegen.

Neues Punktesystem für Autofahrer wird auf den Weg gebracht!

  • Das Bundeskabinett hat am 12. Dezember 2012 den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters in Flensburg beschlossen. Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
  • Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist des alten) entfällt.
  • Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden.
  • Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst.

Sie werden rückwirkend gelöscht. Beispiel: Einfahren in eine Umweltzone.

  • Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7).
  • Klare Einstufung: Vormerkung (bis zu 3 Punkte) , Ermahnung (4-5 Punkte), Verwarnung (6-7 Punkte), Entziehung (ab 8 Punkten).
  • Neues, wirksames Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten. Wird bei der Stufe „Verwarnung“ angeordnet.
  • Wegfall des Punkteabbaus. Verkehrsrowdys können ihr Punktekontos nicht mehr durch Absitzen von Aufbauseminaren bereinigen.
  • Anhebung der Eintragungsgrenze. Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro). Damit weniger Bürokratie. Dafür aber gleichzeitig höhere Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße. Beispiel: Handytelefonieren ohne Freisprechanlage oder Fahren ohne Winterreifen.

 

Bildung

Änderungen Landesebene:

  1. Februar 2013: Erhöhung des Landesanteils an Personalkosten in Krippen auf 46 Prozent.
  2. August 2013: Erhöhung des Landesanteils an Personalkosten in Krippen auf 52 Prozent.
  3. August 2013: Verpflichtendes Angebot der inklusiven Beschulung an niedersächsischen Schulen; aufsteigend ab dem 1. Schuljahrgang der Grundschulen und ab dem 5. Schuljahrgang der weiterführenden Schulen (Übergangszeit bis 2018 mit der Einrichtung von Schwerpunktschulen).
  4. August 2013: Erstes ländergemeinsames Abitur 2014 mit fünf weiteren Bundesländern in den Kernfächern Deutsch, Mathe, Englisch.

 

Änderungen Bundesebene:

  1. August 2013: Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren.
  2. August 2013: Einführung des Betreuungsgeldes in Höhe von 100 Euro. Gültig ist die Regelung für alle Kinder, die seit dem 1. August 2012 geboren worden sind.

 

 

GEMA

Was ändert sich für private Haushalte?

Ab dem Jahr 2013 ist für jede Wohnung ein Beitrag zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der in ihr lebenden Personen. Dazu zwei Beispiele:

  • Berufstätige Kinder, die weiterhin in der Wohnung ihrer Eltern wohnen, müssen künftig keinen gesonderten Beitrag mehr zahlen.
  • Bei Studierenden, die in einer Wohngemeinschaft zusammen leben, fällt künftig nur noch ein Beitrag an.

 

Was ändert sich für die Wirtschaft?

  • Jede Betriebsstätte wird künftig gestaffelt nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Rundfunkbeitrag beteiligt.
  • In der untersten Stufe (Betriebsstätten mit bis zu acht Mitarbeitern) ist nur ein DrittelBeitrag (5,99 Euro) pro Monat zu entrichten.
  • Bei neun bis 19 Mitarbeitern wird monatlich ein voller, bei 20 bis 49 Beschäftigte werden zwei Rundfunkbeiträge fällig, u.s.w.
  • Die Höchstgrenze liegt bei Betrieben mit 20.000 Beschäftigten und mehr, die mit monatlich 180 Rundfunkbeiträgen beteiligt werden.

Weitere Eckpunkte im neuen System

  • Auszubildende und sozialversicherungsfreie Beschäftigte werden nicht zur Mitarbeiterzahl gerechnet.
  • Die bisherige Regelung, dass Radios in Büros der Unternehmen oder in Arbeitszimmern innerhalb privater Wohnungen gesondert angemeldet werden müssen, wird ersatzlos gestrichen.
  • Je Betriebsstätte wird ein Firmenfahrzeug beitragsfrei gestellt.

Dadurch werden vor allem Kleinunternehmer und Selbstständige entlastet. 

Die verbleibenden Firmenfahrzeuge werden mit einer Drittel-Gebühr veranlagt. 

  • Das privat gekaufte, aber auch dienstlich genutzte Fahrzeug, ist ab 2013 beitragsfrei.
  • Im Kfz-Gewerbe ist nur die im Jahresdurchschnitt ermittelte Zahl der Zulassungen Grundlage für eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag.
  • Die überörtlichen Ausbildungsstätten von Handel, Handwerk und Unternehmen werden nicht wie Hotelbetriebe bewertet, die Veranlagung erfolgt nur nach der Mitarbeiterzahl.

Internatszimmer werden beitragsfrei. 

  • Entlastet werden touristische Angebote. Für Hotelzimmer, die bisher mit 50 Prozent (Betriebe bis 50 Gästezimmer) bzw. 75 Prozent (über 50 Gästezimmer) belastet wurden sowie für gewerblich genutzte Ferienwohnungen (voller Beitrag) ist künftig nur noch ein Drittel Beitrag zu zahlen.
  • Selbstständige mit Betriebsstätte innerhalb ihrer Wohnung zahlen keinen gesonderten Beitrag.