Die Informationen des Herrn Springfeld sind populistisch und in dieser verkürzten Form falsch. Das Elternbeitragsfreie Kindergartenjahr wird nicht abgeschafft! Alle Familien kommen für jedes Kind in den „Genuss“ eines beitragsfreien Kindergartenjahres, ohne Ausnahme. Wenn nur ein Kind in der Familie lebt, kommt die Familie logischerweise nur einmal in diesen „Genuss“, bei zwei Kindern zwei Mal und so weiter.
Was heißt beitragsfrei? Die Familie bezahlt den Beitrag nicht, gleichwohl ist ein Beitrag fällig, denn Kinderbetreuung kostet, unsere Standards sind hoch. Eltern haben gerade massiv die Forderung nach einer im Durchschnitt 10%igen Einkommensverbesserung für die Erzieher/innen im öffentlichen Dienst unterstützt. (die geforderte Höhergruppierung kann ich bei den gestiegenen Anforderungen durchaus unterstützen). Die nicht von den Eltern zu zahlenden Beiträge werden von den Steuerzahlern gezahlt. Steuern werden einkommensabhängig erhoben, hierüber soll der soziale Ausgleich erfolgen. Über die Steuer, also gesamtgesellschaftlich, werden Familien mit Kindern zusätzlich entastet – die nächste Entlastung ist vom Bund gerade für 2016 ff beschlossen. Außerdem sind angefallene Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 4000€ pro Kind steuerlich absetzbar.
Eine sogenannte Sozialstaffel der Kita-Beiträge hat es in Springe schon einmal gegeben, jeder musste seine Einkommensverhältnisse offen legen und wurde mit einem entsprechenden Beitrag belastet. Das kommt einer sehr personalintensiven zweiten Einkommenssteuererklärung gleich und hat Anfang der Neunziger Jahre zu einer Klage wegen Ungleichbehandlung geführt, die für die Kläger erfolgreich war. Daraufhin wurde der Kita-Beitrag wieder auf einen Einheitsbeitrag festgesetzt. Eine soziale Staffel gibt es einmal durch die Geschwisterrabatte, andererseits bekommen Bedürftige bei Nachweis der Bedürftigkeit weitere Ermäßigungen (heißt: Zuschüsse aus öffentlichen Töpfen, also steuerfinanziert).
Grundsätzlich handelt es sich beim sog. Rechtsanspruch jeweils nur um den Anspruch für den Besuch einer Vormittagsgruppe (welch ein Hohn – damit kann man natürlich als Berufstätiger nicht viel anfangen!), alle darüber hinaus gehenden Leistungen sind freiwilliger Natur. Diese belasteten vor allem Kommunen mit einem strukturellen Defizit, wie z.B. Springe – Großstadtlösungen (Bsp. HH) sind hier auf Grund fehlender Steuereinnahmen kaum zu realisieren.
In Springe sollte keine Familie mehr als 1,5 Betreuungsbeiträge bezahlen wenn Kinder zeitgleich eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. Die jetzt im SoJuGA beratene und verabschiedete Lösung sieht bei drei Kindern in gleichzeitiger Betreuung, davon eines im Elternbeitragsfreien Jahr (heißt der Beitrag wird von den Steuerzahlern bezahlt), einen nochmals um 50% niedrigeren Beitrag vor, das bedeutet: das erste „zahlende Kind“ kostet einen 50%igen Beitrag, das zweite ebenfalls, es fällt also insgesamt ein voller Beitrag an (bei Inanspruchnahme der Leistung für dann 3 Kinder)
Die zur Zeit noch geltende Regel (Leistungsinanspruchnahme für 3 Kinder bei nur einem halben Beitragssatz) hat ein betroffenes CDU-Mitglied unter den in Springe gegebenen Voraussetzungen als nicht gerecht empfunden , daraufhin wurde dieses Thema nach langer Zeit der stabilen Beitragsregelung im zuständigen Ausschuss aufgegriffen und diskutiert; dem zur Abstimmung vorgelegten Kompromiss wurde mit breiter Mehrheit zugestimmt.
In diesem Zusammenhang muss man sich schon fragen, was eine finanzschwache Kommune wie Springe da schultern kann, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Elternbeiträge nur 25% der tätsächlichen Kosten abdeckt – der Rest ist aus Steuergeldern zu finanzieren . Welche freiwilligen Leistungen sollen im Gegenzug gestrichen werden?
Ich vermisse bei den Diskussionen, bei denen individuelle Fehlbeträge in der Haushaltskasse bei der neuen Regelung gegenüber der alten Regelung anführt werden, einen Blick über den Tellerrand in die Gesamtkommune. Auch die hat eine „Familienkasse“, nämlich das zur Verfügung stehende Geld aus Steuereinnahmen, das nicht einmal ausreicht, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Leistungen (und die nehmen immer mehr zu!) solide zu erbringen. Dazu kommen ganz unverhoffte Einnahmeeinbrüche durch geringere Steuereinnahmen, die alle Haushaltsplanungen in Frage stellen.
Ich freue mich über jeden konstruktiven Vorschlag, der kritisch auf seine Gesamtwirkung auf den Gesamthaushalt der Stadt hinterfragt wurde.
Elke Riegelmann
Vorsitzende CDU-Stadtverband Springe