In dem Artikel vom 28.12.20 berichtete die NDZ über die Einschätzungen des Bürgermeisters zum Urteil des OVG bezüglich der Straßenausbaubeiträge.

Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 16. Dezember 2020 wurde die Springer Satzung zu den wiederkehrenden Beiträgen für unwirksam erklärt. In der Begründung hat das OVG allerdings hervorgehoben, dass die Satzungsmängel auch rückwirkend geheilt werden können. Das OVG hat der Erhebung wiederkehrender Beiträge keine grundsätzliche Absage erteilt. Der Bürgermeister hat in der vergangenen Ratssitzung berichtet, dass er von etlichen Kollegen zu dem Urteil beglückwünscht worden sei. Dies zeugt davon, dass angesichts der Komplexität des Beitragsrechts das Urteil durchaus als Erfolg zu werten ist. Mit diesem Urteil wurde auch für andere Kommunen Rechtssicherheit geschaffen. Auch der Städtetag unterstützt die Stadt Springe finanziell in diesem Rechtsstreit.

Das OVG hat in den vergangenen Monaten in Urteilen für die Kommunen Laatzen und Pattensen klargestellt, dass bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine Finanzierung des Straßenbaus über Kredite rechtswidrig ist. Werden Straßenausbaubeiträge abgeschafft, so müssen diese vollständig durch andere Einnahmen ersetzt werden. Genau hierzu haben CDU- u. SPD-Fraktion bereits im August eine Anfrage gestellt. Diese wurde bis heute nicht beantwortet.
Einen durchfinanzierten seriösen Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, der den Vorgaben des OVG´s entsprach, hat es in Springe nie gegeben.
Schon 2019 wurde im Rat vorgerechnet, wohin sich die Kreditaufnahmen entwickeln werden. Diese beginnen jetzt massiv anzuwachsen. Das wird aber vom Bürgermeister ignoriert und mit Verweis auf niedrige Zinsen kleingeredet. Die Tilgung von Krediten setzt sofort ein und nicht erst in einer fernen Zukunft. Wo Laatzen und Pattensen schon sind, landet Springe jetzt und für die kommenden Jahre wodurch die Handlungsspielräume immer enger werden.

Ebenso wenig wurde bisher eine sehr konkrete Anfrage aus August 20 zum Aufwand der Verwaltung für die wkB beantwortet. Dafür erfindet der Bürgermeister jetzt ein „Bürokratiemonster“. Woraus sich das speist, bleibt er trotz Anfrage schuldig. Wenn es jetzt zulässig ist, den Anteil der Stadt pauschal für alle Straßen auf 25% festzulegen wird die Berechnung noch einfacher.

In den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass die Höhe der wkB wesentlich durch die Arbeiten der Stadtentwässerung in die Höhe getrieben wird. Die nun vorliegende Idee, die Stadtentwässerung in eine eigene Rechtsform zu überführen, kann helfen die wkB erheblich zu senken. Allerdings bleibt die Frage, warum wird diese Idee erst jetzt verfolgt? Sie gab es doch schon früher, oder? Sollte hier etwa ein Wahlkampfthema weiter am Kochen gehalten werden, statt nach einer Lösung zu suchen?

Angesichts eines Haushaltsdefizits von 5 Mio. Euro sowie der weiter anwachsenden Kreditaufnahmen stehen Verwaltung und Politik vor der Herausforderung, den Haushalt wieder zu konsolidieren und zukunftsfähig zu machen. Diese Herausforderung ist umso größer, wenn sich für jede größere Aufgabe, sei es Rathauserweiterung oder der Umzug der Stadtbücherei, immer noch knappe Mehrheiten im Rat finden. Die Zeit der Rekordsteuereinnahmen ist vorbei! Wir müssen wieder lernen zu unterscheiden, was ist notwendig und was ist wünschenswert. Da sind wir leider noch nicht angekommen. Umso interessanter wird es sein, sich die Einsparvorschläge der Verwaltung im Frühjahr anzuschauen.

Ann-Kristin Blome